Die BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern schlagen Alarm: Ein bayerischer Beschlussvorschlag will Rechtsschutzversicherern erlauben, juristische Beratungsleistungen anzubieten, was die Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten gefährdet. Vor der 96. JuMiKo fordern sie die Bundesregierung zum Einschreiten auf. Systemische Interessenkonflikte könnten zum Nachteil der Versicherten ausgenutzt werden. Nur mit strikten berufsrechtlichen Regeln lasse sich sicherstellen, dass Verbraucher echte, neutrale Rechtsberatung erhalten.
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Übertragung juristischer Beratung an Versicherer gefährdet Verbraucherschutz und Neutralität
Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern mahnen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern, den Vorschlag zur Übertragung anwaltlicher Beratungen auf Rechtsschutzversicherer entschieden abzulehnen. Sie warnen, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz zu seinem Nachteil verändert und damit die Neutralität und Unabhängigkeit der Rechtsberatung ausgehebelt würde. Verbraucher wären einer willkürlichen Kostenübernahme ausgesetzt und lose Interessenkonflikte innerhalb der Versicherer könnten systembedingt Vertrauen zerstören und nachhaltig untergraben.
Versicherer systemisch interner Interessenkonflikt durch vereinte Rechtsberatung und Deckungsprüfung
Im Streben nach Profitsteigerung begrenzen Rechtsschutzversicherer gezielt ihre Ausgabenseiten, während sie Prämieneinnahmen optimieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer betont, dass eine vereinte Leistung aus Deckungsprüfung und Rechtsberatung im gleichen Haus systemische Interessenkollisionen erzeugt. Diese Verzahnung gewährt dem Versicherer die Kontrolle über Deckung und juristischen Rat, wodurch eigennützige Entscheidungen begünstigt werden. Für Versicherungsnehmer bleibt unklar, ob die Beratung unparteiisch oder ergebnisorientiert erfolgt.
Unabhängigkeit der Anwaltschaft gefährdet bei Versichererberatung ohne berufsrechtliche Kontrolle
Die Verpflichtung von Rechtsanwälten, im Mandatsverhältnis ausschließlich dem Mandanteninteresse zu dienen, sichert die Unabhängigkeit der Beratung. Versicherer jedoch verfolgen Renditeziele und sind nicht an diese berufsständischen Pflichten gebunden. Insbesondere im Bereich der Deckungszusage zeigen sich deswegen Verzögerungen und Ablehnungen, die erst durch gerichtliche Klagen behoben werden. Eine Übertragung dieser Kernaufgabe an Rechtsschutzversicherungen würde das bislang verlässliche Schutzkonzept auflösen und Mandantinnen und Mandanten einem unkontrollierten Entscheidungsdruck aussetzen ohne professionelle Garantie rechtlicher Ansprüche schwinden.
Mandanten gefährdet: Wessels kritisiert Versicherervorschlag als offensichtliches teures Geschenk
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels kritisiert den Vorschlag, Rechtsberatungsleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen, als unverhohlene Begünstigung der Versicherungsbranche zulasten der Mandantinnen und Mandanten. Er betont, dass eine interne Trennung von Beratungs- und Prüfungseinheit den in Unternehmen unvermeidlichen Interessenskonflikt nicht ausschließe. Da Versicherer in erster Linie gewinnorientiert agieren, würden sie ihre ökonomischen Interessen immer über den Schutz ihrer Versicherten stellen, was den Verbraucherschutz erheblich schwäche.
Mandantenschutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen durch unabhängige Beratung gesichert
Infolge der beharrlichen Proteste von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern bleiben die Grundpfeiler einer eigenständigen Rechtsberatung unangetastet. Eine transparente Abwägung gegensätzlicher Interessen und ein verlässlicher Verbraucherschutz garantieren, dass Mandantinnen und Mandanten nicht Opfer willkürlicher Kostenablehnungen werden. Diese geschlossene Gegenwehr wahrt die berufsrechtlichen Mindeststandards und bekräftigt den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Gleichzeitig stärkt sie die Öffentlichkeit und den Klägern das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Anwaltschaft.

